Richtiges Verkehrsverhalten in der Heidelberger Straße: Riesiges Transparent soll für Aufklärung der Verkehrsteilnehmer sorgen
Im Zuge des grundhaften Ausbaus wurde die Heidelberger Straße zwischen André-Pican-Straße und Wörthstraße 2014 als Fahrradstraße ausgewiesen. Anlass hierfür bot die Vielzahl der durch den Straßenzug führenden touristischen Radrouten, wie der Radfernweg Berlin – Kopenhagen, die dazu beitragen, dass der Radverkehr hier dominiert. Autofahrer dürfen den Abschnitt der Heidelberger Straße ebenfalls nutzen, sofern sie Anlieger sind.
In einer Fahrradstraße, in der die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang vor motorisierten Kraftfahrern. Autofahrer müssen es tolerieren, dass Radfahrer hier nebeneinander fahren, ohne eine Verkehrsbehinderung darzustellen.
Um den Radverkehr nicht zu gefährden, ist zudem das Parken in der Heidelberger Straße aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig. Gerade diese Einschränkung wurde von Besuchern des angrenzenden Freizeit- und Erlebnisbades in der Vergangenheit oftmals missachtet. Die Stadt hat deshalb jetzt an zwei Stellen im Verlauf der Heidelberger Straße Transparente aufstellen lassen, um die motorisierten Verkehrsteilnehmer nachträglich auf die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen aufmerksam zu machen.
Quelle, Fotos und Beitragsbild: Sven Dehler (AGFK BB, Stadt Oranienburg)