Das Landesamt für Bauen und Verkehr informiert über die neue ÖPNV-Richtlinie RiLi ÖPNV-Invest. mit einer Laufzeit bis 2019. Diese wurde am 17.05.2017 im Amtsblatt als Anlage 2 zur KIP-Richtlinie veröffentlicht.

Dezernatsleiter Sebastian Ruppel stellt insbesondere drei wichtige Änderungen in den Fokus:

1.  Für Vorhaben des Kommunalen Infrastrukturprogrammes (KIP) gilt neu eine Förderuntergrenze von 50 000 Euro für Maßnahmen des übrigen ÖPNVs.

2.  Die Förderobergrenzen für B&R-Anlagen wurden angehoben und entsprechen nun der EFRE-Richtlinie Mobilität vom September 2017.

3.  Die Zweckbindungsfristen für Zugangs- und Verknüpfungsanlagen (inklusive P&R, K&R, ZOB, Ausstattung, Zuwegung) betragen neu einheitlich 15 Jahre

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