Die Richtlinie Mobilität in der Förderperiode 2014-2020 ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 37 am 8. September 2016 in Kraft getreten. Gefördert werden Maßnahmen im Verkehrsbereich, die einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten. Mit dem Amtsblatt Nummer 21 vom 30.05.2018 werden die Änderungen der Richtlinie Mobilität bekanntgegeben. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen.
Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, Frau Kathrin Schneider, ruft Kommunen und Verkehrsunternehmen auf, für ihre Vorhaben noch in diesem Jahr Förderanträge zu stellen. Neu ist, dass ab sofort auch kleinere Projekte mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können, beispielsweise einfache Radabstellanlagen an Haltestellen oder Fahrradständer an Bahnhöfen.
Weitere Informationen sind verfügbar unter: https://mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.458176.de
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