Die BMU-Kommunalrichtlinie wird zum 1. Januar.2019 novelliert. Die Richtlinie existiert bereits seit 2008 und wurde nun grundlegend überarbeitet. Der Förderschwerpunkt „Nachhaltige Mobilität“ wurde dabei noch einmal erweitert. So können ab kommendem Jahr nun erstmals auch der Neubau von Radwegen und von Fahrradparkhäusern sowie Investitionen zur Einführung von grünen Wellen für Fuß- und Radverkehr gefördert werden. Ebenso die Erstellung von Klimaschutzkonzepten mit dem Fokus der nachhaltigen Mobilität durch gefördertes Personal und externe Unterstützung, kommunale Netzwerke mit dem Fokus Mobilität sowie die Beschaffung von smarten Verkehrsdaten (Big data) zur verbesserten Verkehrsplanung. Weiterhin gibt es Anzeichen, dass es im kommenden Jahr wieder einen Förderaufruf für den Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ geben könnte.

Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie können Sie folgender Quelle entnehmen: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Beitragsbild: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit; Polina Nefidova / Shutterstock