Die Tarifpartner Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Vereinte Dienstleistungswerkschaft Ver.di und DBB Beamtenbund und Tarifunion haben sich auf eine Regelung zur Entgeldumwandlung in Verbindung mit Fahrradleasing verständigt:

Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen
Teil C
Besondere Regelungen für die VKA
5. Attraktivität des öffentlichen Dienstes
a) Bestandteile des Entgelts können zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a StVZO einzelvertraglich umgewandelt werden.

Grundsätzlich beziehen sich die Regelungen nur auf Arbeiter/innen und Angestellte. Um die Regelung auch für Beamt/innen und Richter/innen auszuweiten, sind entsprechende Änderungen im Besoldungsrecht auf Landesebene notwendig. Beispielhaft ist hierbei das Land Baden-Württemberg, wo zum 20. Oktober 2020 die entsprechende Regelungsänderung in Kraft trat.

Weitere Informationen unter:

https://www.dbb.de/td-ekr-2020/artikel/corona-kompromiss-im-oeffentlichen-dienst.html (hier steht das Einigungspapier auch zum Download bereit)

https://unverzichtbar.verdi.de/++co++cf0bc3e8-16c0-11eb-bcc3-001a4a16012a

https://www.vka.de/

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/jobbike-bw-radelt-los/

 

Foto und Beitragsbild: Sabine Jeschke (AGFK BB / IPG)