Wir möchten Sie auf einen aktuellen Beitrag der Partner-AGFK Bayern aufmerksam machen. Ein Grund dafür ist auch unser Eindruck, dass die Anzahl und Güte der „Zebrastreifen“ in Brandenburger Städten und Gemeinden ausbaufähig ist. 

Zebrastreifen, im Amtsdeutsch Fußgängerüberwege (FGÜ), erfreuen sich einer hohen Akzeptanz bei Fußgängerinnen und Fußgängern, ersparen sie doch gegenüber Ampeln oft lange Wartezeiten. Der Fußverkehr hat hier Vorrang vor dem fließenden Kfz- oder Radverkehr. Das Anlegen solcher Querungshilfen ist jedoch eine komplexe Angelegenheit und Kommunen sind mitunter verunsichert, welche Art der Gestaltung die höchstmögliche Sicherheit bietet. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Fahrradverkehr, der den FGÜ häufig mit nutzt.

Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten sowie die verschiedenen Aspekte und Regeln, die es zu beachten gilt, siehe: https://agfk-bayern.de/wie-koennen-sichere-fussgaengerueberwege-angelegt-werden/

Hier sehen Sie einen Fußgängerüberweg mit Radfurt an einer Kreisverkehrsanlage in der Stadt Oranienburg (Foto und Beitragsbild: Sven Dehler):