Mit dem Förderprogramm „Abbiegeassistent“ unterstützt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ab 01. Juli 2024 finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Hierdurch können schwere Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden vermieden werden.

Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen hat als Ziel:

  • deutliche Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit
  • signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Rad fahrende und zu Fuß gehende Personen durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse
  • stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als mögliche Alternative zum motorisierten Verkehr

Die freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen bereits ab Anfang 2019 sind dabei wesentliche Schritte.

Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie „AAS“ sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden (vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“).

Das Förderprogramm tritt dann außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Das BALM entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Folgendes Informationsmaterial stellt das BALM zur Verfügung:

Informationsblatt_AAS_ab_20240701 FAQ_AAS_ab_20240701

FAQ_AAS_ab_20240701

Textquelle, Grafik und Beitragsbild: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)