Fördermöglichkeiten für Radverkehrsinfrastruktur im Land Brandenburg – Ein Überblick
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) informiert regelmäßig in den AGFK-Radverkehrsseminaren (Überblick mit Kommentaren) sowie den Arbeitstreffen unserer Arbeitsgemeinschaft (Update) über Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Radverkehrsprojekten.
Im Radverkehrsseminar der AGFK BB im Juni 2024 zeigten Thomas Tamm-Blechschmidt und Carsten Dörnbrack (Landesamt für Bauen und Verkehr) den aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten:
Präsentation Thomas Tamm-Blechschmidt
Präsentation Carsten Dörnbrack
Hier kann der Beitrag von Herrn Thomas Tamm-Blechschmidt zum Radverkehrsseminar der AGFK BB im Dezember 2022 eingesehen und geladen werden:
Seminar Vortrag Thomas Tamm-Blechschmidt
MIL setzt Lastenradförderung fort
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt auch in diesem Jahr Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Es stehen im Jahr 2022 750.000 Euro zur Verfügung. Anträge können ab sofort bis zum 20. Mai 2022 gestellt werden.
Was wird gefördert?
- Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor nach DIN 79010 einschließlich Fahrradcomputer
- Lastenfahrräder mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer
- einspurige oder mehrspurige Fahrräder
Wer wird in Brandenburg gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- eingetragene Vereine
- Gewerbetreibende
Wie viel wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 40 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber
- Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb mit 2.500 Euro
- Lastenfahrräder mit Elektroantrieb mit 4.000 Euro
- Im Fall der kostenfreien Ausleihe der Lastenfahrräder beträgt der Fördersatz bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendungsempfangenden können privaten Dritten ab 18 Jahren die Lastenfahrräder zur unentgeltlichen Nutzung für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen, um die Anzahl an Nutzenden zu erhöhen. Die Lastenfahrräder müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.
Anträge können beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51 gestellt werden. Die Formblätter sind im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar.
Foto: MIL
Förderung von Modellvorhaben Radverkehr des BMVI
Es werden fortlaufend Projekte aus Mitteln des Bundesverkehrsministeriums für innovative Modellprojekte im Radverkehr gefördert. Für das Förderprogramm stellt das BMVI von 2020 bis 2026 insgesamt bis zu rund 155 Millionen Euro zur Verfügung.
Bei diesem Programm werden Projekte gefördert,
- die zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr beitragen, etwa durch richtungsweisende infrastrukturelle Bauwerke, wie Fahrradbrücken, Unterführungen, vollautomatische Fahrradparkhäuser oder fahrradgerechte Kreuzungslösungen an großen Knotenpunkten
und/oder
- die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern, etwa durch urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln und dem Fußverkehr.
Gefördert werden die Planung sowie die bauliche Umsetzung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Die Projekte sollen Erkenntnisse aus der Praxis, aber auch Ideen und Konzepte für weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs liefern und damit bundesweit Strahlkraft entfalten.
Bisher erhalten laut BMVI folgende Modellvorhaben eine Förderung aus diesem Programm (Stand: 21.09.2021):
Bayern: | Rad- und Fußgängertunnel durch den Georgsberg |
Baden-Württemberg: | Fahrradfreundlicher Umbau am Bahnhof Korntal |
Brandenburg: | Radrundweg in Cottbus |
Hamburg: | Ballindamm in Hamburg |
Hessen: | Kreuzungsumbau Darmstadt |
Fahrradbrücke zum Frankfurter Flughafen | |
Mecklenburg-Vorpommern: | Warnowbrücke in Rostock |
Niedersachsen: | Doppelturm-Fahrradparkhaus in Osnabrück |
Nordrhein-Westfalen: | Radvorrangroute zwischen Düren und Jülich |
Fahrradbrücke Mönchengladbach | |
Rheinland-Pfalz: | Fahrradbrücke Altenkirchen |
MIL fördert Abbiegeassistenzsysteme für Nutzfahrzeuge für insbesondere mehr Radverkehrssicherheit
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung fördert mit einer neuen Richtlinie ab sofort die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen wie LKW und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Technik kann nachweislich schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen verhindern und damit die Verkehrssicherheit erhöhen.
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Unsere Straßen sollen noch sicherer werden. Dafür leisten technische Lösungen wie der Abbiegeassistent einen wichtigen Beitrag. Mit unserer neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wollen wir Gewerbetreibenden und freiberuflich, gemeinnützig oder im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätigen einen finanziellen Anreiz geben, ihre Fahrzeuge entsprechend nachrüsten zu lassen. So kann das Unfallrisiko für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger durch rechtsabbiegende LKW und Busse deutlich minimiert werden.“
Abbiegeassistenzsysteme unterstützen Fahrzeugführerinnen und -führer, indem sie per akustischem oder optischem Signal vor einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden warnen. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen im Land Brandenburg (Rili AASBbg) fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die freiwillige Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit dieser Technik. Dafür stehen in 2021 rund 250.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung umfasst die Kosten für bauartgenehmigte und in Deutschland zugelassene Abbiegeassistenzsysteme sowie deren Einbaukosten und notwendige Anwenderschulungen.
Zuwendungsfähige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Die Fahrzeuge müssen im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie maximal 1.500 Euro netto je Einzelmaßnahme. Pro Zuwendungsempfänger können maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr gefördert werden. Das Förderprogramm soll nach Ablauf der Geltungsdauer der Richtlinie evaluiert werden.
Förderanträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), eingereicht werden. Weitere Informationen zur neuen Richtlinie sind auf den Internetseiten des LBV zu finden: https://lbv.brandenburg.de/5338.htm
Bildgrafik: LKW-Abbiegeassistent. ©_Luis Technology GmbH/ONLYFORTOMORROW
Aktuelle Fördermöglichkeiten im Jahr 2021
Frau Carina Hellbusch, Radverkehrsbeauftragte des Landes Brandenburg, gibt einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten und Themen der Förderung radverkehrsfördernder Maßnahmen:
- Sonderprogramm „Stadt und Land“
- Radnetz Deutschland
- Lastenradprämie
- Förderfibel Radverkehr
Hier ihr Vortrag zum Arbeitstreffen der AGFK-BB im Dezember 2020: Förderthemen-2021_MIL
Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ des BUMB
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative startet das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 01. Februar 2017 einen Förderaufruf für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs.
Wir stellen Ihnen die Richtlinie zur Verfügung:18(16)516_BMUB_Foerderaufruf_Klimaschutz-durch-Radverkehr
Das „Fahrradportal“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) das „Fahrradportal“ als zentrale Informationsplattform zur Radverkehrsförderung in Deutschland eingerichtet. Dieses Portal richtet sich an die allgemeine Fachöffentlichkeit: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen, Fachexperten, Forscher und Verbände. Alle wichtigen Informationen, die in der Radverkehrsförderung relevant sind, werden von Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH, einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle, zusammengetragen. Dazu gehören z.B. Maßnahmen, aktuelle Entwicklungen, Neuerungen in den Regelwerken, Statistiken, Forschungsberichte, gute Praxisbeispiele, Finanzierungsmöglichkeiten, Veranstaltungen, Veröffentlichungen der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und Fachexperten.
Über die Fördermöglichkeiten von Radverkehrsmaßnahmen durch den Bund und die Bundesländer informiert die Förderfibel. Diese soll es Verwaltungen und der interessierten Öffentlichkeit ermöglichen, sich konkret in Bezug auf ihr Bundesland und ihre Situation zu informieren. Details einer konkreten Förderung sind später im Dialog mit der jeweils benannten Förderstelle zu klären.
Über folgenden Link ist die „Förderfibel“ zu erreichen: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/foerderfibel
Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“
Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten sowie durch Vorbildcharakter bundesweit zur Nachahmung anzuregen. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.
Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich dadurch auszeichnen, dass eine unmittelbare Minderung von Treibhausgasemissionen gelingt, es umfassend integriert geplante Maßnahmen mit einer hohen Kosteneffizienz und Multiplizierbarkeit sind und ein hohes Maß an öffentlicher Sichtbarkeit und Übertragbarkeit gewährleistet wird.
Eine Förderung ist bis zu einer Obergrenze von 5.000.000 € möglich. Das Projekt wird mit bis zu 70% und bei finanzschwachen Kommunen mit bis zu 90% gefördert.
Radverkehrsmaßnahmen, die so finanziert werden können sind beispielsweise: Infrastrukturmaßnahmen für das Fahrradparken, fahrradbasierte Transportdienstleistungen, hochwertige Radverkehrsanlagen.
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind auch Kooperationen („Verbünde“) von Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen. An jedem Verbund muss mindestens eine Kommune, in der das Modellprojekt durchgeführt werden soll, beteiligt sein.
Aus dem Land Brandenburg sind derzeit zwei Projekte ausgewählt worden: „Landkreisübergreifender Ausbau und Vervollständigung der Fahrradinfrastruktur sowie Einrichtung eines Fahrradverleihsystems zwischen Nuthe und Nieplitz“ der Städte Trebbin, Luckenwalde und Beelitz.
„Zusammenführung aller Vermietungsfahrzeuge (u.a. Spezialräder) zu gemeinsamen Fuhrpark, Etablierung einheitliches, einfaches Identifizierungs-System für schnelle, reibungslose Nutzung und Rückgabe, Entwicklung hoher Stations- und Fahrraddichte, Verbesserung der Infrastruktur zum sicheren Abstellen von Fahrrädern und Aufladen von E-Bikes (Lübbenauer Radschober), Entwicklung weiterer Mietprodukte, z.B. Velomobile“ der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Eine Einreichung von Projekten zur Förderung kann noch bis zum 15. Mai 2018 erfolgen. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.klimaschutz.de/radverkehr.
Projektaufruf zur „Förderung des Radverkehrs durch innovative Modellprojekte“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Informationen zum Projektaufruf finden Sie in einem Faltblatt des BMVI: Projektaufruf Förderung des Radverkehrs durch innovative Modellprojekte